Warum schützen uns die Grenzwerte nicht?
Offizielle Meinung
Zitat aus dem Faktenblatt Mobiltelefon & Smartphone vom Bundesamt für Gesundheit BAG vom 09. Juli 2019.
Bezüglich gesundheitlicher Auswirkungen bei langfristiger Belastung durch hochfrequente Strahlung von Mobiltelefonen bestehen noch Unsicherheiten, kurzfristige negative gesundheitliche Auswirkungen sind keine zu erwarten.
Bezüglich gesundheitlicher Auswirkungen bei langfristiger Belastung durch niederfrequente Magnetfelder, die von Elektronik und Batterie stammen, bestehen ebenfalls noch Unsicherheiten, kurzfristige negative Auswirkungen sind keine zu erwarten.
Schlussfolgerung
Ziel ist ausschliesslich der Schutz vor akuten, thermischen Gesundheitsgefahren. Ein Schutz vor Erkrankungen durch Langzeiteinwirkung wird von offizieller Seite weder beansprucht noch angestrebt.
In den achtziger Jahren begann die kommerzielle Nutzung des Mobilfunk der seinen Durchbruch mit der Einführung des D -Netz 1992 erreichte. Seit der Einführung von UMTS und den Smartphone Geräte ab 2007 sind wir praktisch 24h Online und dank W-LAN auch innerhalb unserer 4 Wände unter Dauerbestrahlung.
Wir müssen uns bewusst sein, dass auch hier wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen. Massnahmen werden erst dann getroffen, wenn Ursache und Wirkung Wissenschaftlich bewiesen sind. Als Vergleich die Geschichte des Asbest. 1900 begann ein Boom in der Verwendung von Asbest zur Herstellung sehr unterschiedlicher Produkte. Zu dieser Zeit wurde die Asbestose bereits als Krankheit entdeckt. Doch erst am 1. März 1989 ist in der Schweiz ein weitgehendes Asbestverbot in Kraft getreten.